Vorabinfo Datenschutz – Auswirkungen im HR-Bereich

15. Mai 2023 | Xenia Christensen von OPES AG

Eine langjährige Mitarbeiterin kündigt ihre Stelle. Ersatz muss her. Der Bewerbungsprozess beginnt. Motivationsschreiben lesen. Lebensläufe analysieren. Bewerber und Bewerberinnen einladen, Gespräche führen, absagen.

Die Stelle ist ideal neu besetzt.

Und dann, oh Schreck, die Frage: War der ganze Bewerbungsprozess datenschutzkonform? Und zwar vom Austritt der ehemaligen Mitarbeiterin bis zur Einstellung der neuen Person?

Welche Daten der ehemaligen Mitarbeiterin darf ich behalten und welche muss ich löschen?

Wie sieht es mit den Daten der eingestellten Person aus? Muss ich alle Daten aus dem Bewerbungsprozess behalten und abgelegen oder muss man hier bereits vorsondieren? Durfte ich die verlangten Dokumente, wie den Betreibungsregister- und Strafregisterauszug, überhaupt einfordern?

Darf ich die Bewerbung einer vielversprechenden Kandidatin oder eines Kandidaten, welche:r nicht für diese Stelle geeignet ist, aber möglicherweise für eine andere, pendent halten?

Sind wirklich keine Bewerbungsunterlagen der Kandidaten und Kandidatinnen mehr bei uns im Haus vorhanden?

Ein Blick in unsere internen Prozesse beruhig mich: Alles datenschutzkonform.

Schon sehe ich mich im Feierabend mit einem kühlen Feierabendbier.

Und dann, zack, steht ein Mitarbeiter vor mir und ruft: ‘LOHNUNGLEICHHEIT!’. ‘Nein nein, wir behandeln alle Mitarbeitenden entsprechend ihrer Ausbildung und ihrer Berufserfahrung gleich. … Was, du willst wissen, was die anderen verdienen? Das kann ich dir nicht sagen, DATENSCHUTZ.’

Oder doch, muss/darf ich diese Information enthüllen? Mein Feierabendbier ist innert kürzester Zeit in weite Ferne gerückt…

Mehr dazu am 14. Juni beim Praxisinsight der HR-Community Zentralschweiz, stay tuned!